Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrgemeinde, das rechtlich die Entscheidungen für die Kirchenstiftung trifft. Die Kirchenstiftung ist der rechtliche Träger für alle wirtschaftlichen Fragen der Pfarrgemeinde, von der Haushaltsführung über sonstige Finanzfragen, Gebäude bis hin zu Personalanstellungen und –fragen.
Die Wahlperiode der Kirchenverwaltung dauert sechs Jahre vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024.
Für den Pfarrverband gibt es eine gemeinsame Kirchenverwaltung, die aus allen Mitgliedern der beiden Kirchenverwaltungen besteht.